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Bei Schallemissionsmessungen wir festgestellt wie viel Schallenergie von der Lärmquelle abgestrahlt wird, der unter Umständen zu störenden Einflüssen in der Umgebung führt. Üblicherweise wird bei derartigen Messungen der Schalldruck auf einer definierten Hüllfläche gemessen, gemittelt und auf die abgestrahlte oder immissionswirksame Schallleistung umgerechnet. Immissionswirksam heißt, dass Effekte wie Richtwirkungen, etc. mit berücksichtigt werden. Bei Schallimmissionsmessungen wird der Pegel an dem vereinbarten oder ?ruhebedürftigen? Ort gemessen, also der Anteil der Schallenergie der an diesem Ort (vermindert durch Ausbreitung, Dämpfungen, etc.) noch ankommt (Wohnhaus, etc.). Die Schallimmissionsmessungen sind im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), TA-Lärm definiert (vergl. Beurteilungspegel Lr, Mittelungspegel LAeq, Immissionsort IO, Immissionsrichtwert IR, Taktmaximalpegel LAFT(t)) |